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Kosten

Hier erfahren Sie, wer die Kosten für Ihre Behandlung trägt und mit welcher Behandlungsdauer Sie rechnen müssen.

Häufige Fragen

Wer trägt die Kosten?

Die logopädische Behandlung wird in aller Regel von ihrer Krankenkasse bezahlt. Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr sind von jeglicher Zuzahlung befreit. Erwachsene zahlen einen Eigenanteil von z. Zt. 10% pro Therapie und 10 € Rezeptgebühr.

Eine Befreiung ist bei der Krankenkasse zu beantragen.

Wie komme ich an eine Verordnung?
Eine Verordnung erhalten Sie von Ihrem behandelnden Arzt. Dies kann z. B. ein HNO-Arzt, Phoniater oder Pädaudiologe, Kinderarzt, Neurologe, Hausarzt oder Kieferorthopäde sein.
Kostenübernahme bei Privatpatienten
Hier übernehmen die Versicherer die Kosten in unterschiedlichem Umfang. Deshalb wird vor Beginn der Behandlung ein Kostenvoranschlag besprochen.
Welche Behandlungsdauer?
Der Arzt entscheidet über Therapiedauer, Verordnungsmenge und Therapiefrequenz. In den meisten Fällen erhalten Sie eine Verordnung für vorerst 10 Therapiestunden a 45 Minuten mit einer Frequenz von 1-2 x / Woche. Je nach Bedarf können Therapiedauer, Verordnungsmenge und Frequenz jedoch variieren.
Nach jedem abgeschlossenen Rezept schreibt die behandelnde Therapeutin einen Bericht an Ihren Arzt. Daraufhin entscheidet der Arzt ob die Therapie fortgesetzt wird und stellt bei Bedarf weitere Rezepte aus.